Der Ortsgemeinderat
Der Ortsgemeinderat ist ein Organ und stellt die Vertretung der Gemeindebürger (kommunale Volksvertretung) dar. Der Ortsgemeinderat wird in Rheinland-Pfalz auf fünf Jahre gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden, in der Regel der Ortsbürgermeister und aus den gewählten Ratsmitgliedern.
Der Ortsgemeinderat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Ortsgemeinde über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Gemeinde beinhalten.
Der Ortsgemeinderat überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse.
Der Ortsbürgermeister
Herr Arnold Kootz
Der Bürgermeister ist das Oberhaupt der Verwaltung einer Ortsgemeinde. Er wird je vom Ortsgemeinderat gewählt.
Der Ortsbürgermeister führt die Beschlüsse des Ortsgemeinderats aus. Die Beschlüsse erlangen mit dem Vollzug durch den Ortsbürgermeister Außenwirkung.
- Er ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.
- Er ist der gesetzliche Vertreter der Ortsgemeinde.
- Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde.
- Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich.
Mitglieder des Gemeinderates
- 1. Beigeordneter: Lorenz Bisenius
- 2. Beigeordneter: Christian Carus
- Elke Höftmann
- Leo Viktor
- Henning Lausberg
- Sven Krump
- Hans-Peter Ehlenz
- Daniel Niesen
- Guido Schilling
- Alwin Klares
- Christian Hahn
- Hartmut Wirtz
Rechnungsprüfungsausschuss
- Leo Viktor
- Elke Höftman
- Hartmut Wirtz
Bauausschuss
- Guido Schilling
- Christian Hahn
- Sven Krump
- Hans-Peter Ehlenz
Fremdenverkehrsausschuss
- Leo Viktor
- Elke Höftmann
- Hennig Lausberg
- Daniel Niesen
- Alwin Klares
- Tanja Gillen-Wolsfeld
- Frank Müller
- Christina Hoss