Organisation und Ausschüsse

Der Ortsgemeinderat:

Der Ortsgemeinderat ist ein Organ und stellt die Vertretung der Gemeindebürger (kommunale Volksvertretung) dar. Der Ortsgemeinderat wird in Rheinland-Pfalz auf  fünf  Jahre gewählt.
Er besteht aus dem Vorsitzenden, in der Regel der Ortsbürgermeister und aus den gewählten Ratsmitgliedern.

Der Ortsgemeinderat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Ortsgemeinde über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Gemeinde beinhalten.
Der Ortsgemeinderat überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse.

Der Ortsbürgermeister:

Herr Arnold Kootz

Der Bürgermeister ist das Oberhaupt der Verwaltung einer Ortsgemeinde. Er wird je vom Ortsgemeinderat gewählt.
Der Ortsbürgermeister führt die Beschlüsse des Ortsgemeinderats aus. Die Beschlüsse erlangen mit dem Vollzug durch den Ortsbürgermeister Außenwirkung.

  • Er ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.
  • Er ist der gesetzliche Vertreter der Ortsgemeinde.
  • Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde.
  • Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich.

Mitglieder des Gemeinderates:

1. Beigeordneter: Lorenz Bisenius
2. Beigeordneter: Christian Carus
Elke Höftmann
Leo Viktor
Henning Lausberg
Sven Krump
Hans-Peter Ehlenz
Daniel Niesen
Guido Schilling
Alwin Klares
Christian Hahn
Hartmut Wirtz

Ausschüsse:

Rechnungsprüfungsausschuss:
Leo Viktor
Elke Höftman
Hartmut Wirtz

Bauausschuss:
Guido Schilling
Christian Hahn
Sven Krump
Hans-Peter Ehlenz

Fremdenverkehrsausschuss:
Leo Viktor
Elke Höftmann
Hennig Lausberg
Daniel Niesen
Alwin Klares
Tanja Gillen-Wolsfeld
Frank Müller
Christina Hoss